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EÜR oder Bilanzierung: Was gilt für Ihr Unternehmen?

Einnahmenüberschussrechnung ist einfacher, Bilanzierung detaillierter – aber wer darf was? Ein Überblick über die Gewinnermittlungsarten und ihre praktischen Folgen.

Wie ein Unternehmen seinen Gewinn ermittelt, beeinflusst den Aufwand der Buchhaltung, die Aussagekraft der Zahlen und die Zusammenarbeit mit der Steuerberatung. Dieser Überblick erklärt die beiden Wege allgemein verständlich. Die verbindliche Einstufung Ihres Unternehmens ist immer eine Frage des Einzelfalls.

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Bei der EÜR zählt der Geldfluss: Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben werden grundsätzlich dann erfasst, wenn das Geld tatsächlich fließt (sogenanntes Zu- und Abflussprinzip). Viele Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende nutzen diese vereinfachte Form der Gewinnermittlung.

Die Bilanzierung

Bei der Bilanzierung wird der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt: Forderungen, Verbindlichkeiten, Anlagen und Vorräte werden bewertet. Das ist aufwendiger, liefert aber ein genaueres Bild der wirtschaftlichen Lage. Kapitalgesellschaften wie die GmbH sind immer zur Bilanzierung verpflichtet; bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften können gesetzliche Größenmerkmale (Umsatz, Gewinn) zur Bilanzierungspflicht führen.

Typische Unterschiede im Alltag

  • EÜR: geringerer Buchführungsaufwand, Fokus auf Zahlungsströme
  • Bilanzierung: höhere Aussagekraft für Banken und Investoren
  • EÜR: offene Rechnungen zum Jahresende spielen erst beim Zahlungseingang eine Rolle
  • Bilanzierung: periodengerechte Abgrenzung von Aufwand und Ertrag erforderlich

Was heißt das für die Zusammenarbeit mit uns?

Wir übernehmen das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle und halten Ihre Unterlagen so strukturiert, dass Ihre Steuerberatung daraus die passende Gewinnermittlung erstellen kann. Welche Gewinnermittlungsart für Sie gilt und wann ein Wechsel sinnvoll ist, besprechen Sie am besten mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater – auf Wunsch stimmen wir uns dazu gern mit Ihrer Kanzlei ab.

Fragen zu Ihrer Buchhaltung?

Wir unterstützen Sie bei der laufenden Buchhaltung und Lohnabrechnung – digital deutschlandweit und persönlich in der Altmark.

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