Steuerliche Fristen: Diese Termine sollten Unternehmer im Blick haben
Voranmeldung, Lohnsteuer, Jahreserklärungen: Wer Fristen versäumt, riskiert Verspätungszuschläge. Ein kompakter Überblick über die wichtigsten wiederkehrenden Termine.
Steuerliche Fristen wiederholen sich jeden Monat, jedes Quartal und jedes Jahr – und gelten unabhängig davon, ob gerade Urlaubszeit ist. Dieser Überblick nennt die wichtigsten wiederkehrenden Termine. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung; verbindliche Fristen ergeben sich immer aus den Bescheiden und Anforderungen Ihres Finanzamts.
Laufende Fristen im Monat oder Quartal
- Umsatzsteuer-Voranmeldung: je nach Einstufung monatlich oder vierteljährlich, in der Regel bis zum 10. des Folgemonats
- Lohnsteueranmeldung: abhängig von der Höhe der Lohnsteuer monatlich, vierteljährlich oder jährlich
- Beiträge zur Sozialversicherung: fällig gegen Ende des laufenden Monats
Für die Umsatzsteuer-Voranmeldung kann auf Antrag eine sogenannte Dauerfristverlängerung gewährt werden, die den Abgabetermin um einen Monat verschiebt. Die Entscheidung und Beantragung sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung abstimmen.
Jährliche Fristen
- Steuererklärungen des Vorjahres: beim Abgeben ohne steuerlichen Berater in der Regel bis Ende Juli des Folgejahres
- Lohnsteuerbescheinigungen und Meldungen: jeweils zum Jahreswechsel
- Melde- und Nachweispflichten bei Änderungen im Betrieb: fortlaufend beachten
Was passiert bei Verspätung?
Das Finanzamt kann Verspätungszuschläge festsetzen und Zahlungen schätzen. Wer wiederholt zu spät abgibt, gerät schnell in einen Zyklus aus Mahnungen und Zuschlägen. Die wirksamste Gegenmaßnahme ist unspektakulär: eine aktuelle Buchhaltung, bei der alle Belege zeitnah erfasst sind.
Wie wir Sie dabei unterstützen
Im Rahmen der zulässigen Hilfeleistungen nach § 6 Nr. 4 StBerG fertigen wir die laufenden Lohnsteuer-Anmeldungen für Sie und halten Ihre Buchhaltung fristgerecht auf dem aktuellen Stand. Damit schaffen wir die Grundlage, dass Sie und Ihre Steuerberatung Termine zuverlässig einhalten können. Für eine strukturierte Fristenübersicht sprechen Sie uns gern an.
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Wir unterstützen Sie bei der laufenden Buchhaltung und Lohnabrechnung – digital deutschlandweit und persönlich in der Altmark.
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