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Leistung · Existenzgründung

Buchhaltung für Gründerinnen und Gründer in der Altmark

Von der Idee zur sauberen Struktur: Wir richten mit Ihnen Buchhaltung, Belegablage und Abläufe ein – damit Ihre Zahlen vom ersten Tag an in Ordnung sind.

Gleich richtig anfangen

Wer gründet, hat den Kopf voll: Kunden gewinnen, Angebote schreiben, das Geschäft ins Laufen bringen. Die Buchhaltung rutscht da schnell nach hinten – und nach ein paar Monaten liegt ein Stapel unsortierter Belege auf dem Schreibtisch. Dabei ist der Anfang der beste Zeitpunkt, um feste Abläufe aufzusetzen. Was von Beginn an sauber läuft, macht später keine Arbeit.

Die FinanzWerkstatt Altmark unterstützt seit 2018 Selbstständige und Betriebe – und besonders gern Gründerinnen und Gründer, die von Anfang an Ordnung in ihre Zahlen bringen möchten. Persönlich in Klötze, Gardelegen, Salzwedel, Stendal und Umgebung, digital in ganz Deutschland.

Was wir beim Start übernehmen

Das Paket GRÜNDUNG

Leistung Umfang
Monatspreis 99 € netto
Laufzeit des Gründerpreises 12 Monate
Belege je Monat bis 30
Lohnabrechnung (optional) 15 € je Mitarbeitende/n

Voraussetzung ist, dass Ihre Gründung höchstens 12 Monate zurückliegt. Nach den 12 Monaten wechseln Sie in das Paket, das zu Ihrem Belegaufkommen passt – das besprechen wir rechtzeitig mit Ihnen. Alle Pakete finden Sie auf der Seite Preise.

So starten wir

  1. Erstgespräch: kostenlos und unverbindlich, 15 Minuten per Telefon oder Video. Wir klären, was Sie gründen, wie viele Belege zu erwarten sind und was Sie sich wünschen.
  2. Angebot: Sie bekommen ein transparentes Angebot ohne versteckte Kosten.
  3. Einrichtung: Gemeinsam bauen wir Ihre digitale Belegablage auf.
  4. Laufende Buchhaltung: Sie laden Ihre Belege hoch, wir buchen – und Sie haben den Kopf frei für Ihr Geschäft.

Was Sie mit Ihrer Steuerberatung klären

Wir kümmern uns um die Buchhaltung und die Abläufe. Steuerliche Gründungsfragen gehören nicht dazu: der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, die Wahl der Rechtsform oder die Frage, ob die Kleinunternehmerregelung für Sie passt. Das klären Sie mit Ihrer Steuerberatung – wir arbeiten ihr gern zu und liefern die Unterlagen sauber aufbereitet. Unsere Tätigkeit beschränkt sich auf die nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG zulässigen Hilfeleistungen.

Allgemeine Informationen zum Thema finden Sie in unseren Artikeln Kleinunternehmerregelung und EÜR oder Bilanzierung.

Gründen mit Ordnung von Anfang an

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich: 15 Minuten per Telefon oder Video, ein persönlicher Termin in Klötze nach Absprache.